Liebe Gäste,
auch uns ist Ihre und unsere Sicherheit das wichtigste Gut. Damit wir alle gesund bleiben gelten bei uns die vorgeschriebenen 2G+ Regeln.
Genesene
Nachweis über die Genesung
Als von Corona genesen gilt, wer einen PCR-, PoC-PCR- oder einen anderen Nukleinsäurenachweis besitzt,dessen Testdatum mindestens 28 Tage zurückliegt.
Geimpfte
Als vollständig geimpft gilt man laut Robert Koch-Institut (RKI) 14 Tage nach der Verabreichung
der für den Impfschutz notwendigen beiden Impfdosen. Das heißt, erst ab dem 15. Tag nach Abschluss der Impfung profitieren Geimpfte von den Lockerungen.
+ negatives Testergebnis
Reicht ein Selbsttest für den Restaurantbesuch?
Nein, ein selbstdurchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Sie müssen uns einen PCR-Test einer offiziellen Stelle vorzeigen. Dieser darf nicht älter als 48h sein!
Solange die Einschränkungen gelten, ist eine rechtzeitige Reservierung im Vorfeld unbedingt notwendig.
Gerne wie gewohnt telefonisch (07024// 5027474) oder per E-Mail an richter@richter-gastro.de.
Reicht ein Selbsttest für den Restaurantbesuch?
Nein, ein selbstdurchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Das ist aber kein Problem! Gern bieten wir Ihnen einen Test unter Aufsicht bei uns im Restaurant an.
Geben Sie es einfach bei der Reservierung mit an und seien Sie 10 Minuten vor der Reservierung bei uns.
Wir dürfen Sie testen und das zum Selbstkostenpreis!
Solange die Einschränkungen gelten, ist eine rechtzeitige Reservierung im Vorfeld unbedingt notwendig.
Gerne wie gewohnt telefonisch (07024// 5027474) oder per E-Mail an richter@richter-gastro.de.